Eltern- und Familienarbeit
Grundlage unserer Familienarbeit ist der Aufbau einer möglichst konkurrenzfreien und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern des Heimes und den einzelnen Familienmitgliedern mit der Zielsetzung:
- deren Verläßlichkeit und Verantwortlichkeit zu stärken,
- das Verständnis für die Gefühle des Kindes und die Einschätzung des gezeigten Verhaltens zu verbessern und
- vorhandene, bislang aber nicht genutzte Ressourcen in der Familie und deren Umfeld zu erschließen und sie für eine bessere Funktionalität des Familiensystems nutzbar zu machen.
Bausteine hierfür sind u. a.:
- Aufsuchen der Familie und teilnehmendes Interesse im häuslichen Umfeld,
- Umdeuten defizitärer Zuschreibungen und Wertschätzung für das, was “trotz alledem“ gelingt,
- Angebote zur Reflexion und Beratung
- Festlegen von Verantwortlichkeiten (Eltern / Kind / Einrichtung)
- Klärung von Konflikten in der Zusammenarbeit
- Angebot an die Erziehungsberechtigten zu Wochenend- bzw. mehrtägigen Besuchen mit Übernachtung und der Möglichkeit, “Erziehung zu üben“
- Gemeinsame Familien-, Elternteil - Kind - Urlaube, die von uns mit systemspezifischen Zielsetzungen begleitet werden.
Diagramm "Familienarbeit" als PDF
Unabhängig von der Einschätzung über die Aufenthaltsdauer eines Kindes in unserer Einrichtung sind wir bestrebt, über die bekannten Familiendaten hinaus die totgeschwiegenen / abgespaltenen Personen und Familienereignisse wieder verfügbar zu machen, und sowohl im existierenden Familienverband als auch in der zurückliegenden Familiengeschichte nach brauchbaren Strukturen und Entwicklungslinien zu suchen, an die man anknüpfen kann und die uns selber die aktuellen Abläufe verständlicher werden lassen.
Dem Kind / Jugendlichen räumt diese “Forschungsarbeit“ die Möglichkeit ein
- seine reale Ursprungssituation zu beobachten,
- unterschiedliche Aspekte seiner Familiengeschichte zu identifizieren, auseinander zu halten und ggf. neu zu ordnen,
- Tragfähiges zu entdecken, das über Scham und Wut hinaus führt und auf diese Weise zu einem Ausbau seines Selbstbildes beitragen kann.
Erscheint im Rahmen der Hilfeplanung die Reintegration des Kindes in den familiären Kontext (Herkunfts- oder Stieffamilie, sorgeberechtigter Elternteil mit und ohne neuen Lebenspartner) als möglich, so ist es unser Bestreben, den stationären Aufenthalt des Kindes in unserer Einrichtung so kurz wie möglich zu halten. Erfahrungsgemäß ist die Rückkehr des Kindes in den familiären Rahmen aber oft mit Konflikten und Problemen verbunden, die meist mit „alten“ Reaktions- und Lösungsmustern beantwortet werden und so die positiven Ansätze in Frage stellen
Zeigen die Sorgeberechtigten Bereitschaft zur weiteren Zusammenarbeit, dann bieten wir bei frühzeitiger Rückkehr des Kindes in deren Haushalt an, die im Heim begonnene Eltern- und Familienarbeit - in der für notwendig erachteten und zu vereinbarenden Intensität - am Wohnort der Familie noch eine Zeitlang fortzusetzen, um in der Zeit der Wiedereingliederung konkrete Hilfen geben zu können und die erzielten Fortschritte in der Familienentwicklung zu stabilisieren.
Die personelle und institutionelle Kontinuität halten wir dabei für einen entscheidenden Faktor. Unsere in der Familienarbeit tätigen Mitarbeiter
- sind mit den individuellen Fähigkeiten, den emotionalen Bedürfnissen, den Verhaltensmustern und Besonderheiten des Kindes gut vertraut
- verfügen über detaillierte Kenntnisse der familiären Strukturen, der aktuellen Lebensbedingungen und familiengeschichtlichen Entwicklungslinien
- haben - auf der Grundlage gewachsener Beziehungen - ein gutes Vertrauensverhältnis als Arbeitsgrundlage zu allen Beteiligten entwickelt.
Folgende Arbeitsformen können dabei - jeweils für sich oder in Kombination - eingesetzt werden:
- systemische Familienberatung unter Einbeziehung aller relevanten Subsysteme
- Eltern- und Familiengespräche zur Klärung aktueller Konflikte, Erziehungs- bzw. Beziehungsprobleme
- Einzelkontakte mit dem Kind oder einem Elternteil
- Unterstützung im Umgang mit Institutionen (Schule, Amt, Arzt)
Die Kosten richten sich nach den im Hilfeplan vereinbarten Fachleistungsstunden und dem dafür mit dem Kostenträger vereinbarten Stundensatz.